Sollten Sie die Rürup-Rente mit einer Berufsunfähigkeits-versicherung kombinieren?

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Sie können sich bei der Rürup-Rente für einen eigenständigen Vertrag oder eine Kombination mit einer Berufsunfähigkeits­zusatzversicherung entscheiden. Der Vorteil eines Kombivertrags besteht darin, dass Sie die Beiträge für die finanzielle Absicherung bei Berufsunfähigkeit wesentlich besser steuerlich geltend machen können. Allerdings hat die Verbindung aus Alters- und Risikovorsorge auch einige Nachteile.

Das Wichtigste in Kürze

Schließen Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung separat ab, können Sie die Beiträge in Ihrer Steuererklärung geltend machen – jedoch nur als sonstige Vorsorgeaufwendungen bis zu einer Grenze von 1.900 Euro (Selbstständige: 2.800 Euro).

Kombinieren Sie Ihre Rürup-Rente mit einer Berufsunfähigkeits­zusatzversicherung, können Sie die Beiträge als Sonderausgaben bis zu einer Höhe von 25.787 Euro absetzen (Verheiratete 51.574 Euro).

Die höhere steuerliche Absetzbarkeit führt allerdings dazu, dass Sie die Rente, die Sie bei Berufsunfähigkeit erhalten würden, stärker versteuern müssen.

SBU oder BUZ – Die Unterschiede in der Steuererklärung

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Viele Menschen wollen nicht nur ihren Ruhestand finanziell absichern. Ihnen ist zudem wichtig, ihren Lebensstandard auch dann nicht einschränken zu müssen, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. Sie entscheiden sich daher für eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Diese Versicherung kann als eigenständiger Vertrag (sogenannte selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung – SBU) oder als Kombivertrag (Berufsunfähigkeits­zusatzversicherung – BUZ) abgeschlossen werden. Abhängig davon, für welche Form Sie sich entscheiden, variiert die Möglichkeit, die Versicherungsbeiträge in Ihrer Steuererklärung geltend zu machen:

Vorteile der

selbstständige Berufsunfähigkeits­versicherung

Vorteile

  • Sie selbständige Berufsunfähigkeits­versicherung zählt als sonstige Vorsorgeaufwendung
  • Wird zusammen mit Ihren Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung abgesetzt
  • Maximal können Sie 1.900 Euro (Angestellte) bzw. 2.800 Euro (Selbstständige) geltend machen

Vorteile der

Berufsunfähigkeits­zusatzversicherung

Vorteile

  • Zählt als Sonderausgabe für die Aufwendung zur Basisversorgung
  • Wird zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung abgesetzt
  • Maximal können Sie 23.712 Euro geltend machen, von denen das Finanzamt 86 Prozent berücksichtigt (Stand 2018)
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Wollen Versicherte ihre Beiträge zur selbstständigen Berufsunfähigkeits­versicherung in der Steuererklärung vermerken, stellen Sie häufig fest, dass der Maximalbetrag bereits durch ihre Pflege- und Krankenversicherungs­beiträge ausgeschöpft ist. Somit besteht zwar die theoretische Möglichkeit, die SBU steuerlich geltend zu machen. Praktisch ist dies jedoch eher selten der Fall.

Bei der Rürup-Rente in Kombination mit einer BUZ ist der Höchstbetrag einerseits deutlich größer. Andererseits nimmt dieser jährlich zu.

Steuervorteil durch Kombivertrag an Bedingungen geknüpft

Damit Sie den Steuervorteil Ihres Kombivertrags aus Rürup-­Rente und Berufsunfähigkeits­versicherung voll ausschöpfen können, muss mindestens die Hälfte des Beitrags in den Aufbau Ihrer privaten Alters­vorsorge fließen.

Nachteile der Kombination aus Rürup-Rente und BUZ

Besteuerung der BU-Rente

Haben Sie Anspruch auf die BU-Rente, muss diese nachgelagert mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Abhängig davon, wann die Rentenzahlung beginnt, variiert der zu versteuernde Anteil. 2021 sind es 81 Prozent, 2022 schon 82 Prozent. Ab 2040 muss die Rente komplett besteuert werden.

Bei der SBU fallen lediglich auf den sogenannten Ertragsanteil Steuern an. Dessen Höhe ist daran gekoppelt, mit wie viel Jahren Sie berufsunfähig werden. Je näher der Renteneintritt ist, desto geringer ist die steuerliche Belastung. Gehen Sie beispielsweise mit 67 in Rente und beziehen erstmals mit 60 Jahren eine BU-Rente, müssen davon nur acht Prozent besteuert werden.

Weniger Flexibilität

Bei einer eigenständigen Rürup-Rente können Sie die Beiträge nach unten anpassen, wenn es um Ihre finanzielle Situation nicht gut gestellt ist. Gehen Sie diesen Schritt beim Kombivertrag, reduzieren sich durch die geringeren Beiträge Ihre Leistungen bei Berufsunfähigkeit. Pausieren Sie den Vertrag komplett, ist es sogar möglich, dass Sie in dieser Zeit gar nicht bei Berufsunfähigkeit abgesichert sind.

Eingeschränktes Angebot

Entscheiden Sie sich für eine eigenständige Berufsunfähigkeits­versicherung, ist Ihre Auswahl deutlich größer als beim Kombivertrag mit der Rürup-Rente.

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Der Steuervorteil kann diese Nachteile in der Regel nicht aufwiegen, sodass Experten dazu raten, zwei eigenständige Verträge abzuschließen. So trennen Sie Ihre Risiko- von Ihrer Altersvorsorge und können die Konditionen der beiden Versicherungen individuell anpassen.

Generell gilt: Im Einzelfall kann sich eine Kombination aus Rürup-Rente und Berufsunfähigkeits­versicherung dennoch als sinnvoll erweisen. Prüfen Sie daher gemeinsam mit einem Fachmann unterschiedliche Angebote zur Rürup-Rente mit und ohne Zusatzversicherung.